Das Medizinrecht umfasst neben dem Bereich der (zahn)ärztlichen Falschbehandlung unter Anderem das ärztliche Berufsrecht, Fragen der Zusammenarbeit zwischen (Zahn)Ärzten, Probleme mit Haftpflichtversicherern, das Medizinprodukterecht, das Apothekenrecht, das Recht der Kranken- und Pflegeversicherung, und vieles mehr.

Die Tätigkeit umfasst:

  • Erstellen von Praxisverträgen aller Art
  • Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen bzw. Praxisgemeinschaften
  • Beratung bei Problemen mit KV oder KZV
  • Vertretung von Sozialversicherungsträgern
  • Beratung und Vertretung beim Verdacht einer (zahn)ärztlichen Falschbehandlung
  • Ermittlung des bzw. der Verantwortlichen und des entstandenen Schadens
  • Realisierung bzw. Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, außergerichtlich und gerichtlich und grundsätzlich bundesweit
  • Vertretung der Geschädigten auch in Strafprozessen, beispielsweise als Nebenkläger in einem Strafverfahren gegen einen Arzt.
  • Regelung auch der mit einer Falschbehandlung mittelbar zusammenhängenden Ansprüche, etwa bei entstandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
  • für (Zahn)Ärzte Vertretung im Auftrag und in Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung
  • Vertretung von Sozialversicherungsträgern im Regressfall, gerichtlich und außergerichtlich