Bereits runde zwanzig Jahre beschäftige ich mich intensiv mit dem Versicherungsrecht, mehr als 15 Jahre mit dem Medizinrecht und der Arzthaftung.

  • 2006 Erwerb der Zusatzqualitikation Fachanwältin für Versicherungsrecht
  • 2008 Erwerb der weiteren Zusatzqualifikation Fachanältin für Medizinrecht

Ich verfüge damit über zwei Zusatzqualifikationen, die sich optimal ergänzen. Gerade Mandate aus meinen Hauptfachgebieten Versicherungs- und Medizinrecht, greifen oft ineinander über. Aus Unfällen resultieren Ansprüche gegen Unfallgegner, Haftpflichtversicherungen, eigene Unfallversicherungen, u.s.w. und leider kommt es in der Folge nicht selten zu Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder ärztlichen Behandlungsfehlern mit entsprechenden Folgen. Eigene oder gegnerische Versicherungen sind zwangsläufig in die Mandatsbearbeitung mit einzubeziehen. Meine praktischen Erfahrungen aus der Zeit, in der ich Angestellte einer Versicherung war, sind dabei von großem Nutzen.