Die kompetente Vertretung in Schadensfällen gehört zu meinen Kernkompetenzen.Ich betreue Mandanten bereits bei der außergerichtlichen Abwicklung von Personen- und Sachschäden und natürlich auch im Prozessfall.
Das Leistungsspektrum reicht von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Unfällen oder anderen Schadensfällen wie etwa Brandschäden, Hausratschäden, u.s.w. bis hin zu Privathaftpflichtschäden.
Es werden Versicherer und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche vertreten.
Es ist selbstverständlich, dass eine adäquate Bearbeitung derartiger Mandate schadensrechtliche Spezialkenntnisse, insbesondere zum Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Haushaltsführungsschaden), dem allgemeinen Haftpflichtrecht und dem Verkehrsrecht voraussetzt.