Das Medizinrecht umfasst neben dem Bereich der (zahn)ärztlichen Falschbehandlung unter Anderem das ärztliche Berufsrecht, Fragen der Zusammenarbeit zwischen (Zahn)Ärzten, Probleme mit Haftpflichtversicherern, das Medizinprodukterecht, das Apothekenrecht, das Recht der Kranken- und Pflegeversicherung, und vieles mehr.
Die Tätigkeit umfasst:
- Erstellen von Praxisverträgen aller Art
- Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen bzw. Praxisgemeinschaften
- Beratung bei Problemen mit KV oder KZV
- Vertretung von Sozialversicherungsträgern
- Beratung und Vertretung beim Verdacht einer (zahn)ärztlichen Falschbehandlung
- Ermittlung des bzw. der Verantwortlichen und des entstandenen Schadens
- Realisierung bzw. Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, außergerichtlich und gerichtlich und grundsätzlich bundesweit
- Vertretung der Geschädigten auch in Strafprozessen, beispielsweise als Nebenkläger in einem Strafverfahren gegen einen Arzt.
- Regelung auch der mit einer Falschbehandlung mittelbar zusammenhängenden Ansprüche, etwa bei entstandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- für (Zahn)Ärzte Vertretung im Auftrag und in Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung
- Vertretung von Sozialversicherungsträgern im Regressfall, gerichtlich und außergerichtlich