Das Versicherungsrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten eines Versicherungsvertrags. Es ist ein wichtiges, umfangreiches und kompliziertes Rechtsgebiet, bei dem in besonderem Maße Spezialkenntnisse und akribisches Arbeiten gefragt sind. Genaues Studium des ungeliebten Kleingedruckten, (Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Einschluss- und Ausschlussklauseln, usw.) ist für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung unerlässlich.
Ich bin sowohl für Versicherte als auch für Versicherer tätig und zwar in allen Bereichen des Versicherungsrechts, sowohl bei Personen- als auch bei Sachversicherungen. Ich vertrete Sie außergerichtlich, gerichtlich und grundsätzlich auch bundesweit, etwa bei Problemen wie Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten.

  • Anfechtung/ Kündigung des oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag
  • Leistungsverweigerungen oder Leistungskürzungen jeglicher Art
  • Vorwurf von Obliegenheitsverletzungen
  • Regress, z.B. nach Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht
  • Abwicklung der Ansprüche nach Kfz-Unfällen

Etwa in den Sparten:

  • Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Versicherung