Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das an Bedeutung zunimmt. Jahr für Jahr gibt es vermutlich in Deutschland Hunderttausende von Behandlungsfehlern, teils mit existentiellen Folgen für alle Beteiligten. Die Zahl der Prozesse steigt. Gerade bei der Arzthaftung sind viele Besonderheiten zu beachten, da im Gesetz längst nicht alle Fragen geregelt sind. Große Praxiserfahrung und umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sind nötig, um erfolgreich zu sein. Unerlässlich ist in der Regel die Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenversicherungen bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Ich verfüge über gute Kontakte zu Ärzten verschiedener Fachrichtungen, wodurch ich medizinische Fragen oft schnell und unbürokratisch klären kann. Rechtsanwältin Menth ist sowohl für Leistungserbringer als auch für Patienten tätig und vertritt auch Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.

Die Tätigkeit umfasst:

  • Beratung und Vertretung beim Verdacht einer (zahn)ärztlichen Falschbehandlung
  • Ermittlung des bzw. der Verantwortlichen und des entstandenen Schadens
  • Realisierung bzw. Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, außergerichtlich und gerichtlich und grundsätzlich bundesweit
  • Vertretung der Geschädigten auch in Strafprozessen, beispielsweise als Nebenkläger in einem Strafverfahren gegen einen Arzt.
  • Regelung auch der mit einer Falschbehandlung mittelbar zusammenhängenden Ansprüche, etwa bei entstandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
  • für (Zahn)Ärzte Vertretung im Auftrag und in Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung
  • Vertretung von Sozialversicherungsträgern im Regressfall, gerichtlich und außergerichtlich